Privatordination - Wahlarztpraxis

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Kassenverträge. Sie erhalten nach erfolgter Behandlung eine Honorarnote und bezahlen direkt im Anschluss an die Behandlung das Honorar bar oder per Erlagschein.
Diese Honorarnote kann
anschließend bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Sie bekommen bis zu 80 % des Kassentarifes, den Ihre Krankenkasse einem Vertragsarzt bezahlen würde, zurück
Weiters bieten alle privaten Krankenversicherungen Zusatzversicherungen für ambulante Wahlarztbehandlungen an. Damit bekommen Sie auch den Differenzbetrag zwischen Krankenkassenrückerstattung und Honorarnote des Wahlarztes zurück. Darüber hinaus werden meist auch Honorare für ärztliche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden, erstattet.